Übersicht der Kosten für vollstationäre Pflege

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Sollte der jeweilige Eigenanteil nicht durch Einkünfte oder Ersparnisse bezahlt werden können, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde einen „Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten“ zu stellen (ab Pflegegrad 2). Bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Haben Sie Fragen zur Heimkostenfinanzierung oder zur Pflege? Wir beraten Sie gerne.

Ihre Ansprechpartner:

Rüdiger Hinck: Tel.: 0 47 71 - 888 09 400
Gaby Junge: Tel.: 0 47 71 - 888 09 300